Zwangssterilisation

Für die Patienten der  Landesheilanstalt Uchtspringe lag die Zuständigkeit beim Erbgesundheitsgericht Stendal. In den Jahren 1934 bis 1941 wurden mindestens 301 Frauen und 464 Männer (Angabe nach K. Synder) auf Anzeige der Anstaltleitung zwangsweise sterilisiert, unter ihnen  Friedrich Sch. und  Adolf Ku..

Die meisten Sterilisationen erfolgten in den Jahren 1934 und 1935. Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges verlagerte sich der Schwerpunkt dieses Bereiches nationalsozialistischer Gesundheits- und Rassenpolitik von der Sterilisation zur „Euthanasie“, also von der Fortpflanzungs- zur Lebensauslese.

Tatsachenbericht einer Zwangssterilisation

Organisation und Gesetz der Zwangssterilisation
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