Vorgeschichte

Seit Beginn des 20. Jahrhunderts erfolgte die Übertragung der Entwicklungslehre von Charles Darwin (1809-1882) auf die menschliche Gesellschaft und die Verbindung dieses Sozialdarwinismus mit wohlfahrtsstaatlichen Erwägungen. Nur noch Starke und Gesunde sollten das Recht auf Existenz haben. Behinderte, sozial auffällige und alte Menschen wurden so zu „Minderwertigen“ und „Ballastexistenzen“, deren Betreuung und Pflege einer natürlichen Auslese entgegen stünde und zudem unnütze Kosten verursache.
Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges verschärften sich die Forderungen nach einer Senkung des Anteils betreuungsbedürftiger Menschen in der Gesellschaft. Ziel war die Unterstützung eines wirtschaftlichen Aufschwungs nach dem verlorenen Krieg. Zeitgleich diskutierten Ärzte und Politiker aller Richtungen zwei Wege, um dieses Ziel zu erreichen: die Sterilisation bzw. die Tötung von kranken, behinderten und alten Menschen.