NS-Zwangssterilisation und Krankenmord („Euthanasie“)

Die Nationalsozialisten setzten in ihrer Gesundheits- und Rassenpolitik auf die Förderung der sog. Hochwertigen und den Ausschluss der sog. Minderwertigen. Während den „Hochwertigen“ als Mitglieder der deutschen „Volksgemeinschaft“ Ehestandsdarlehen, die Organisation „Kraft durch Freude“, Mutterkreuze und Lebensborn-Heime zur Verfügung standen, drohten denjenigen auf der anderen Seite Diskriminierung, Körperverletzung und Tod. Gestützt auf eine pseudowissenschaftliche Rassenkunde entfaltete das Regime für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen eine umfassende Propaganda.

Übersicht über die Maßnahmen gegen kranke, behinderte oder sozial auffälligen Menschen: