Gasmordphase

Im Oktober 1939 unterzeichnete Adolf Hitler ein auf den 1. September zurückdatiertes formloses Schreiben mit folgendem Inhalt: „Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann.“ Das sog. Ermächtigungsschreiben verschleierte sprachlich den Massenmord an kranken und behinderten Menschen unter dem Deckmantel des Mitleids und der Erlösung.

Für die Umsetzung entstanden in Zusammenarbeit zwischen der Kanzlei des Führers und dem Reichsministerium des Innern ab 1939 vier  Bereiche, die den Tod der Menschen organisierten und verwalteten. Über ein System von  Meldebogen entschieden eigens bestellte Gutachterärzte über Leben und Tod. Wichtigste Kriterien waren Arbeitsfähigkeit und Arbeitswille der Betroffenen.
 
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