Rassenpolitik

Das nationalsozialistische Regime maß dem Begriff der „Rasse“ einen zentralen Stellenwert bei. Alle Eigenschaften eines Menschen galten im Rahmen der Zugehörigkeit zu einer „Rasse“ als ererbt und damit als unveränderlich. So beeinflussten familiäre Abstammung und äußeres Erscheinungsbild den Platz des Einzelnen in der Gesellschaft.

Mit der Normierung auf ein bestimmtes Bild des deutschen Menschen erfolgte zwangsläufig die Ausgrenzung derer, die diesem nicht entsprachen. Rassische Verfolgung richtete sich deshalb vor allem gegen diejenigen, die von den Nationalsozialisten auf Grund ethnischer Herkunft oder religiöser Zugehörigkeit als „fremdrassig“ eingestuft wurden. Ausgrenzung bis zur Verweigerung des Rechts auf Leben traf aber auch die Angehörigen der eigenen deutschen „Rasse“, wenn sie den Anforderungen an Leistungsfähigkeit und Verhalten nicht genügen konnten oder wollten.

Die Nationalsozialisten griffen dafür auf die Diskussion über Zwangssterilisation und „Euthanasie“ in der Weimarer Republik zurück. Sie setzten ab 1933 staatlich legitimiert und organisiert um, was Mediziner und Bevölkerungspolitiker schon lange gefordert hatten. Gleichzeitig sollten bei den sog. Hochwertigen neben günstigen Ehestandsdarlehen und Kindergeld auch hohe Strafen auf Schwangerschaftsabbrüche und der Schutz lediger Mütter die Zahl der erwünschten Kinder erhöhen.

Rassenpolitische Wunschvorstellungen