Propaganda

Die Nationalsozialisten hoben das Prinzip der Unterstützung nach Bedürftigkeit auf. Die Leistungsfähigkeit eines Menschen galt nun als wichtigstes Kriterium für seine Bewertung. Unterstützung sollten deshalb nur diejenigen erhalten, die einen Nutzen für die „Volksgemeinschaft“ erbringen konnten. Auch für die Angehörigen der „deutschen Rasse“ wurde die so genannte Volksgemeinschaft zur Ausschlussgesellschaft.

Während Mediziner auf der einen Seite modernste Therapien zur Wiederherstellung der Arbeits- und Wehrfähigkeit einsetzten, erfolgte andererseits eine tödliche Ausgrenzung von „Ballastexistenzen“. Beide Wege sollten neben der Einsparung von Kosten auch zur Schaffung von Lazarettraum führen, der für den Krieg dringend benötigt wurde.

Zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen griffen die Nationalsozialisten auf weit verbreitete Vorurteile zurück und förderten diese durch eine geschickt inszenierte Propaganda. Dem tristen Leben in Arbeiterwohnvierteln wurde ein vermeintlicher Luxus der Krankenhäuser gegenübergestellt. Filme wie „Die Sünden der Väter“, „Opfer der Vergangenheit“ und „Erbkrank“ warben offen für die Zwangssterilisation. Der häufig verwendete Begriff des „Erbes“ signalisierte dabei eine naturbedingte Unabwendbarkeit von Krankheit, Behinderung oder allgemeiner Betreuungsbedürftigkeit durch Vererbung. Im Gegensatz dazu vermied das Regime zunächst jede Propaganda für die „Euthanasie“. Erst 1941 kam der Spielfilm „Ich klage an“ in die deutschen Kinos und wurde dann zu einem großen Erfolg.

Propagandabilder 1933-1939