Krankenmord („Euthanasie“)

Der Beginn des Zweiten Weltkrieges und die damit verbundene Bündelung aller verfügbaren Ressourcen wirkten sich auch auf die Maßnahmen der Gesundheits- und Rassenpolitik aus. Das bedeutete einerseits den Einsatz modernster Therapien zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und andererseits die tödliche Ausgrenzung von kranken, behinderten und alten Menschen. Bei der Planung der Massenmorde gingen die Organisatoren davon aus, dass sich in den Heil- und Pflegeanstalten auf dem Gebiet des Deutschen Reiches mindestens 70.000 unheilbar kranke und vor allem dauerhaft pflegebedürftige Insassen aufhielten. Ihr Tod sollte Kosten sparen und gleichzeitig den absehbar benötigten Lazarettraum schaffen.

Insgesamt drei Mordaktionen waren miteinander verflochten:
1939 - 1945 die Tötung von Kindern aus häuslicher Pflege in den so genannten Kinderfachabteilungen
1940 – 1941 die Tötung von 70.273 Insassen von Heil- und Pflegeanstalten sowie Fürsorgeeinrichtungen in sechs zentralen Gasmordanstalten
1942 – 1945 die Tötung einer unbekannten Zahl von Insassen von Heil- und Pflegeanstalten, Fürsorgeeinrichtungen und Altersheimen dezentral in fast 100 psychiatrischen Einrichtungen durch systematischen Entzug der Nahrung oder durch Medikamente
 
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