Dezentrale Euthanasie

Am 24. August 1941 wurde die Tötung von Kranken und Behinderten durch Gas auf mündliche Weisung von Adolf Hitler abgebrochen. Es folgte eine Regionalisierung des Mordens in Form der Ablösung der sechs zentralen Gasmordanstalten durch mehr als 100 psychiatrische Einrichtungen, in denen die Menschen durch schrittweisen Entzug der Nahrung und/oder überdosierte Medikamente starben. Zu den bekanntesten Tötungszentren dieser zweiten, dezentralen Phase „Euthanasie“ zählen die Anstalten  Hadamar (Hessen),  Kaufbeuren (Allgäu) und Meseritz-Obrawalde (heute Republik Polen).

Die Fortsetzung der „Euthanasie“ war verbunden mit einer Reorganisation: für die Gemeinnützige Krankentransport-GmbH, die Zentralverrechnungsstelle und die Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten (RAG) lag die Zuständigkeit nicht mehr bei der Kanzlei des Führers, sondern beim Reichsinnenministerium. Die RAG übernahm nun die Planung der benötigten Bettenkapazitäten und die Belieferung von Krankenhäusern mit Morphium sowie Luminal (Schlafmittel) und Scopolamin (Beruhigungsmittel).
 
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