Strafverfolgung

Beispiel Ost: Dr. Otto Hebold

Akten des Operativvorgang „Teufel“
 

Otto Hebold (* 24. Januar 1896 in Berlin; † 4. Januar 1975 in Bautzen) studierte als Sohn eines Psychiaters Medizin in Berlin und erhielt 1927 die Approbation. Als Arzt war er in verschiedenen brandenburgischen Heil- und Pflegeanstalten tätig. 1933 trat Hebold der NSDAP und der SA bei. Von Mai 1940 bis April 1943 war er Gutachter für die Selektion von Kranken und Behinderten im Rahmen der „Euthanasie“ tätig. Nach Kriegsende nahm Hebold eine Tätigkeit als praktischer Arzt in Falkenberg / Bezirk Cottbus auf und wurde 1962 zum Sanitätsrat ernannt. Seine Vernehmung 1948 in Magdeburg im Zuge eines Ermittlungsverfahrens gegen einen leitenden Mitarbeiter der „Euthanasie“-Verwaltungszentrale blieb ohne Folgen für ihn. Erst 1964 waren die Hinweise auf seine Tätigkeit im Rahmen der „Euthanasie“ durch Verfahren in der Bundesrepublik unübersehbar, so dass das Ministerium für Staatssicherheit der DDR ermittelte.

Den Abschluss bildete ein nicht öffentlicher Prozess vor dem Bezirksgericht Cottbus. Hebold wurde angeklagt unter anderem wegen der Begutachtung von mehreren tausend Patienten aus Heil- und Pflegeanstalten, der Teilnahme an Gasmorden in den „Euthanasie“-Anstalten Bernburg und Sonnenstein-Pirna und der Selektion von KZ-Häftlingen. Verurteilt zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe, verstarb Hebold 1975 im Haftkrankenhaus des Zuchthauses Bautzen. Die Urteilsbegründung stellt den Prozess als einen Einzelfall dar. Dass zahlreiche Täter aus dem Bereich der NS-„Euthanasie“, darunter Dr. Herbert Becker, Dr. Günter Munkwitz, Dr. Margarete Hielscher und Dr. Rosemarie Albrecht, in der DDR gut dotierte Stellen und hohe staatliche Auszeichnungen erhielten, blieb unerwähnt.
Seite 2 / 3