Opferentschädigung

Im Dezember des Jahres 2009 löste sich eine Vereinigung von Opfern des Nationalsozia- lismus auf, die erst 1987 gegründet worden war: der Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten e.V. mit Sitz in Detmold. Die Mitglieder betrachteten es als ihr Anliegen, über das historische Geschehen zu  informieren und für eine rechtliche Gleich- stellung der „Euthanasie“-Geschädigten (das sind die wenigen Überlebenden bzw. nahe Angehörige der Ermordeten) und der Zwangssterilisierten mit anderen Opfern des NS-Regimes zu kämpfen. Traumatisiert und auch nach 1945 weiter stigmatisiert, fanden Betroffene zudem in regionalen Gesprächskreisen soziale Kontakte sowie praktische Unterstützung in Rechtsfragen und bei Anträgen. Inzwischen sind jedoch die meisten Mitglieder verstorben. Als Ansprechpartner dient nun die Arbeitsgemeinschaft Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten.

Dass der Zusammenschluss von Betroffenen erst mehr als 40 Jahre nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland erfolgte, ist symptomatisch für die Stellung dieser Opfergruppe im kollektiven Nachkriegsgedächtnis. Erst im März 1988 kam es auf Bundesebene zu einer Überarbeitung der Härterichtlinien des Allgemeinen Kriegsfolge- gesetzes (AKG), die den Zugang zu einer Unterstützung erleichterte, sofern eine persönliche Notlage glaubhaft gemacht werden konnte. Nun waren überhaupt erst einmal Anträge möglich, doch waren nun schon die Zwangssterilisierten zu einem Nachweis der Sterilisation und des dadurch erlittenen Schadens gezwungen, so erwiesen sich die Hürden für die „Euthanasie“-Geschädigten als noch höher. Im Jahr 1990 wurden diese Regelungen auf das Gebiet der ehemaligen DDR übertragen, wo die Betroffenen bis dahin ebenfalls zu den von Entschädigung Ausgeschlossenen gehörten. Eine Angleichung der Leistung an die für andere Opfergruppen fand jedoch auch in der Folgezeit nicht statt.

Im Jahr 2007 fand sich der Deutsche Bundestag endlich mehrheitlich zu einer Ächtung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses bereit – die Mehrheit der Betroffenen hat diese Rehabilitierung nicht mehr erlebt.